gerichtlich beeideter Dolmetscher

allgemein beeidigter Dolmetscher

Allgemein beeidigte (gerichtlich beeidete) oder ermächtigte bzw. öffentlich bestellte Dolmetscher und Übersetzer sind Dolmetscher und Übersetzer, die bei einem Landgericht, Oberlandesgericht oder einer Innenbehörde einen allgemeinen Eid abgelegt haben.

Der Dolmetscher begleitet Kunden beispielsweise zum Termin beim Notar, zum Standesamt zur Eheschließung oder zur Gerichtsverhandlung. Er überträgt dabei mündlich aus einer Sprache in die andere, was der Notar, Standesbeamte oder Richter sagt. Oft überträgt er dabei bilateral, das heißt, in beide Sprachrichtungen, also zum Beispiel von Türkisch nach Deutsch und umgekehrt.